AGB
1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Geschäftsverkehr im stationären Handel zwischen den Kunden und der Firma Alles Küche GmbH.; 2301 Groß-Enzersdorf, Hauptplatz 9; FbNr. 254110G. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültige Fassung. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Alles Küche GmbH. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von der Geschäftsführung ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Nebenabreden jedweder Art sowie Zusagen von Vertretern und Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Ausdrücklich nicht als Zustimmung von abweichenden Bedingungen gilt, wenn wir unsererseits Handlungen zur Vertragserfüllung setzen. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden in der deutschen Sprache angeboten.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Unsere Angebotspalette ist unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, an welches der Anbietende innerhalb einer angemessenen Frist (zumindest jedoch 14 Tage) gebunden ist. Als Vertragsabschluss gilt unsere Auftragsbestätigung oder der Versand der vom Kunden bestellten Ware. Etwaig ausgestellte Bestätigungen über den Eingang des Angebotes und mögliche Statusberichte, stellen noch keine Annahme des Angebotes dar.
3. VERTRAGSGRUNDLAGEN
Nachträgliche Änderungswünsche können insbesondere bei bereits in Arbeit befindlichen Teilen nicht berücksichtigt werden. Der Käufer haftet für die Richtigkeit der uns übergebenen Pläne bzw. gemachter Maßangaben, außer das die Unrichtigkeit offenkundig ist oder die Abnahme eines Naturmaßes vereinbart wurde. Wir bestätigen dem Käufer, dass sein Auftrag von uns mit bestem Wissen und Gewissen bearbeitet und geplant wurde. Die Liefermenge und Umfang erstellt sich dabei ausdrücklich in Anzahl, Art, Farbe und Beschaffenheit nach der von uns erstellten Stücklisten und nicht nach sonstigen Zeichnungen oder Notizen. Diese werden auf Verlangen bei Vertragsabschluss dem Käufer ausgefolgt oder später zugestellt. Eine allfällige Funktionsminderung durch Fehlen eines nicht vereinbarten Teiles oder Zubehörs, kann vom Käufer nicht als Wertminderung herangezogen werden.
4. PLANUNGEN
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben stets geistiges Eigentum der Alles Küche GmbH.; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei nicht erfolgter Beauftragung auf Verlangen zu retournieren. Pläne dienen zur Orientierung und können nicht alle Details maßstabsgetreu und originalgetreu wiedergeben. Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich.
5. PREISE
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich aller mit dem Versand entstehenden Spesen. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Ausführung ein 12 Monate übersteigender Zeitraum und erfolgt die Verzögerung bei der Vertragserfüllung lediglich aus Gründen, an welchem den Kunden ein Verschulden trifft (unterlassene Mitwirkung, etc.) ist die Alles Küche GmbH. berechtigt, sich allenfalls ergebende Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Es gilt als vereinbart, dass der Kunden eine 30%ige Anzahlung leistet sowie 60% des Auftragswertes vor Anlieferung (nicht abhängig vom Montagebeginn) der Waren begleicht. Der Rest des vereinbarten Gesamtbetrages wird nach erfolgter Montage, Abnahme und Mängelfreistellung sowie nach Erhalt der Rechnung binnen 10 Tagen ohne Abzug fällig. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei entweder Bar oder mittels Überweisung auf unser Bankkonto zu leisten; etwaige Diskontspesen sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 7% oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verrechnen.
7. VERTRAGSRÜCKTRITT
Hier sind wir, egal aus welchem Grunde der Kunde eine Stornierung des erteilten Auftrages erklärt, berechtigt eine Stornogebühr zu verrechnen. Diese beträgt nach unserer freien Wahl und abhängig vom Zeitpunkt der Erklärung entweder 30% der vereinbarten Auftragssumme oder die Verrechnung des tatsächlich entstandenen Schadens. Bereits erbrachte Leistungen sind im entsprechenden Gegenwert abzurechnen und mindern die verbleibende Vertragssumme für die Bemessungs-grundlage. Bei Annahmeverzug als auch gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt von unseren Lieferverbindlichkeiten zurückzutreten, bereits gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen und den Gesamtbetrag unserer aushaftenden Forderung per sofort fällig und klagbar zu stellen. Für zurückgeholte Ware erteilen wir Gutschrift unter Abzug der Rückholkosten und der Wertminderung an der Ware.
8. LIEFERUNG
Unsere Preise beinhalten – wenn nicht extra angegeben – keine Kosten für die Zustellung und Montage. Auf Verlangen des Käufers können diese Leistungen nach Absprache gerne erbracht werden. Die Verrechnung erfolgt dabei nach den tatsächlich anfallenden Kosten wobei ein branchenüblicher Aufschlag hinzugerechnet wird. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug) oder wird der geplante Liefertermin auf Kundenwunsch verschoben, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten..
9. LIEFERFRIST
Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Lieferzeitüberschreitungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Deckungskäufen oder Stellung von Ersatzansprüchen. Ereignisse höherer Gewalt (Streiks, Betriebsstörungen in den Zulieferwerken, etc.) entbinden uns jeder Lieferverpflichtung und berechtigen uns vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art können daraus nicht geltend gemacht werden. Zugesagte Liefertermine und Fristen gelten ab Erhalt einer allfällig vereinbarten Akontozahlung und technisch sowie kaufmännisch geklärtem Bestellumfang. Zur Leistungserbringung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde alle notwendigen Vorleistungen erbracht hat; insbesondere die technischen Vorarbeiten und vereinbarte Vorbereitungs-maßnahmen erfüllt sind.
10. SCHADENERSATZ
Beanstandungen hinsichtlich der Menge und der Beschaffenheit der gelieferten Ware, können bei Warenübernahme geltend gemacht werden. Für die Mängel oder Beschädigungen die auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erfolgt die Schadloshaltung des Käufers nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung, Reparatur oder Gutschrift bis zur maximalen Höhe des berechneten Preises. Naturbedingte handelsübliche Farb-, Maserungs- und Strukturabweichungen bei Holzoberflächen, Leder, Stein und Textilien stellen keinen Mangel dar. Bei gebeizten oder lackierten Holzteilen wird bei Nachbestellungen oder Reklamation keine Haftung für Farbgleichheit übernommen. Die Firma Alles Küche GmbH. haftet ausschließlich nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Die Firma Alles Küche GmbH. erbringt die Leistungen mit größter Sorgfalt, haftet aber nicht für die von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogenen Leistungen.
11. PRODUKTHAFTUNG
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Ware bleibt die Ware unser Eigentum.
13. SOLIDARHAFTUNG
Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen gem. § 893 ABGB als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
14. GEWÄHRLEISTUNG
Bei Mängeln der an den Kunden übergebenen Ware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Sachmängel und Schäden, die durch ungeeigneten oder unsachgemäßen Gebrauch, übliche Abnutzung oder fehlerhafte bzw. nachlässige Behandlung, insbesondere bei Nichtbeachtung der gegebenen Pflegeempfehlungen, auftreten, wird keine Haftung übernommen. Das Rechnungsdatum gilt als Beginn der Garantiezeit bzw. der Gewährleistungsfrist.
15. ERFÜLLUNGSORT
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Alles Küche GmbH. und Unternehmern ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, ist das nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständige Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht; UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
16. DATENSCHUTZ
Die Alles Küche GmbH. wird, die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten alleine zur Erfüllung dieses Vertrages automationsgeschützt speichern bzw. verarbeiten und ist hierzu auch im Rahmen der Vertragserfüllung gemäß § 8 Abs 3 Z 4 DSG berechtigt. Solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist, verpflichtet sich der Kunde, etwaige Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.